Flugordnung des MFC Untere Nahe e.V.
Allgemeines:
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Auf den Anfahrtswegen zum Fluggelände ist mit der erforderlichen Rücksicht zu fahren.
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PKWs sind auf dem ausgewiesenen Parkplatz abzustellen
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Die Flugzeiten mit Verbrennermodellen von 9. 00 - 12. 00Uhr,
von 14. 00 - 19. 00 Uhr jedoch spätestens 1 Stunde vor Sonnenuntergang, sind uneingeschränkt einzuhalten. Flugbetrieb mit Segelflugmodellen und Modellen mit Elektroantrieb ist zulässig von 9. 00 Uhr bis spätestens 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
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Aus Sicherheitsgründen müssen bei Motorflugbetrieb mindestens 2 Personen anwesend sein.
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Den Anordnungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten! Das Flugbuch ist zu führen!
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Gastflieger
sind auf die Flugordnung hinzuweisen; ein gültiger Versicherungsnachweis ist uneingeschränkt nachzuweisen. Gastflieger müssen sich im Flugleiterbuch mit kompletter Anschrift eintragen. Sie schließen eine Tagesmitgliedschaft ab.
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Der Flugleiter kann fluguntaugliche Modelle vom Flugbetrieb ausschließen.
Fernsteuerungen:
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Es dürfen nur Fernsteuerungen verwendet werden, die den neuesten postalischen Bestimmungen entsprechen
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Bei Störungen des Funkbetriebes ist der Flugbetrieb einzustellen.
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Vor dem Einschalten der Fernsteuerung ist klarzustellen, dass der jeweilige Kanal frei ist.
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Die Frequenzfahne der Frequenztafel ist am Sender deutlich sichtbar anzubringen.
Flugmodelle:
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Das maximale Abfluggewicht der Modelle von 20 kg darf nicht überschritten werden.
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Vor jeder Inbetriebnahme des Modells ist eine gewissenhafte Funktionsprüfung durchzuführen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Verbrennungsmotoren müssen mit wirksamen Schalldämpfern ausgerüstet sein, um die festgelegten Lärmgrenzwerte einzuhalten. Turbinen sind nicht erlaubt.
Flugbetrieb:
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Die Hinweisschilder “Achtung Flugbetrieb“ sind vor Aufnahme des Flugbetriebs an den Stirnseiten des Platzes aufzustellen.
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Es dürfen nicht mehr als drei Verbrennungsmotormodelle gleichzeitig betrieben werden.
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Alle am Flugbetrieb beteiligten Piloten haben sich auf „Hörweite“ zusammen zu stellen.
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Starts und Landungen sind laut anzukündigen und unter den Piloten abzusprechen.
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Der Flugraum ist begrenzt und darf nicht überschritten werden.
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Bei Annäherung eines Großflugzeuges ist auszuweichen
bzw. zu landen.
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Bei starken Windverhältnissen, die ein Abtreiben der Modelle verursachen können, ist der Flugbetrieb einzustellen.
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Das Überfliegen und Anfliegen von Zuschauern, Personen auf angrenzenden Grundstücken, sowie der festgelegten Schutzräume ist untersagt. Ein Sicherheitsabstand von mind. 150m ist einzuhalten.
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Außerhalb des Fluggeländes gelandete Modelle sind so zu bergen, dass keine Grundstücksschädigung entsteht. Gegebenenfalls sich mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung setzen.
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Während der Jagdausübung ist der Flugbetrieb einzustellen.
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Besondere Vorkommnisse
wie Sachbeschädigungen, Beschwerden, Unfall u.d.gl. sind unverzüglich dem Flugleiter und dem Vorstand zu melden.
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Auf Sauberkeit und Ordnung des Fluggeländes und der Umgebung ist zu achten.
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Abfälle sind wieder mitzunehmen.
Wichtige Rufnummern:
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NOTRUF 112
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DRK BINGEN Rettungswache 06721 19222
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HEILIG GEIST HOSPITAL Bingen 06721 9070
Der Vorstand des MFC Untere Nahe e.V.